Persönlich und kosteneffektiv von Grund auf:

So ist die Meta Sammelstiftung organisiert.

 

  • Die Geschäftsstelle führt die Geschäfte der Stiftung im Auftrag des Stiftungsrates.
  • Der Experte für berufliche Vorsorge überprüft die Stiftung periodisch im Sinne des Gesetzes und berät den Stiftungsrat in versicherungstechnischen Fragen.
  • Die Kontrollstelle prüft die Geschäftsführung der Stiftung jährlich.
  • Der Vermögensverwalter verwaltet das Vermögen im Rahmen der Anlagerichtlinien.
  • Die Risikorückversicherung deckt sämtliche Todesfall- und Invaliditätsrisiken.
  • Der Sicherheitsfonds BVG ist die obligatorische Rückversicherung des Bundes. Er erbringt Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit und ungünstiger Altersstruktur von Pensionskassen.
  • Das Vorsorgereglement regelt die Beziehungen, Rechte und Pflichten der Stiftung, der Unternehmen und der Versicherten.
  • Die Unternehmen schliessen sich der Stiftung mit einem Anschlussvertrag an; die Stiftung führt für die Unternehmen die berufliche Vorsorge durch.
  • Das Geschäftsreglement für die betrieblichen Vorsorgekommissionen regelt die Beziehungen zwischen Stiftung, Unternehmen und versicherten Arbeitnehmern und umschreibt insbesondere die Mitspracherechte von Unternehmen und versicherten Arbeitnehmern.
  • Die Delegierten der Vorsorgekommissionen wählen den Stiftungsrat.