Erwarten Sie mehr als das Minimum:
Bei Meta ist Flexibilität obligatorisch.
Die Gesetze schreiben einiges vor, was die berufliche Vorsorge zu leisten hat. Für uns bedeutet das die Freiheit, mehr für Sie zu tun als das Minimum. Lesen Sie hier, was wir als Sammelstiftung leisten müssen – und was wir mehr für Sie und Ihre Mitarbeiter leisten können.
Obligatorisch zu versichern
Ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer zu versichern, die einen Jahreslohn über der BVG-Minimalgrenze beziehen.
Versicherte Leistungen
Die obligatorische Vorsorge umfasst einen Sparplan sowie Risikoleistungen bei Tod und Invalidität. Folgende Leistungen sind versichert:
- Altersrente oder Alterskapital
- Invalidenrente
- Ehegattenrente oder Todesfallkapital
- Kinderrente
Altersleistungen
Ab Alter 25 wird das Kapital für die Altersleistungen mit Altersgutschriften und Zinserträgen aufgebaut. Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben in eine lebenslang zahlbare Rente umgewandelt. Das Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden.
Risikoleistungen
Die Risikoversicherung umfasst Leistungen bei Invalidität und Tod. Sie beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag des betreffenden Arbeitnehmers. Bei Erwerbsunfähigkeit wird nach Ablauf der Lohnfortzahlung eine Invalidenrente ausbezahlt. Beiträge sind nicht mehr zu bezahlen, der Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Beim Tod einer versicherten Person gelangt eine Ehegattenrente oder das Todesfallkapital zur Auszahlung. Kinder sowie Jugendliche in Ausbildung haben Anspruch auf eine Waisenrente.
Wohneigentumsförderung
Das Altersguthaben kann zur Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen verwendet werden.
Finanzierung
Der Gesamtbeitrag setzt sich aus den Beiträgen für den Spar- und den Risikoteil zusammen. Hinzu kommen die BVG-Zusatzkosten, welche sich aus den Beiträgen für den Sicherheitsfonds, den Beiträgen für die obligatorische Anpassung laufender
Todesfall- und Invaliditätsleistungen an die Preisentwicklung sowie den Verwaltungskosten
zusammensetzen. Sämtliche Aufwendungen werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die gesamten Arbeitgeberbeiträge müssen mindestens gleich hoch sein wie die Aufwendungen aller Arbeitnehmer zusammen.
Freiwillige berufliche Vorsorge
Die obligatorisch zu versichernden Leistungen sind zur Fortführung der gewohnten Lebenshaltung nur knapp ausreichend, fallweise auch ungenügend. Ihr Unternehmen kann höhere Leistungen festlegen als im BVG vorgeschrieben (Überobligatorium, Kaderpläne). Damit lassen sich Vorsorgelücken vermeiden, insbesondere bei Mitarbeitern mit höherem Einkommen. Die META Sammelstiftung bietet bei der Gestaltung des Vorsorgeplanes jegliche Flexibilität. Eine Beschränkung auf vorgegebene Standardpläne besteht nicht. Wir bieten Ihnen deshalb selbstverständlich Lösungen nach Mass.


