Die META Sammelstiftung reagiert auf die ausserordentliche Situation an den Finanzmärkten

Die stark negative Performance fast aller gemäss BVG zulässigen Anlagekategorien im vergangenen Jahr hat auch das Anlageportfolio der META Sammelstiftung deutlich gezeichnet. Da die META aufgrund des relativ tiefen Durchschnittsalters ihrer Versicherten einen strategisch hohen Aktienanteil hält, ist der Deckungsgrad der Stiftung per 1. Juli 2009 auf rund 75% gefallen.
Der Stiftungsrat der META hat deshalb per 1. Januar 2009 in Anbetracht der ausserordentlichen Umstände folgende Massnahmen beschlossen:

Die reglementarischen Altersguthaben von Neuanschlüssen ab 1. Januar 2009 werden mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst.

Der Stiftungsrat hat ausserdem beschlossen, vorderhand keine Sanierungsbeiträge zu erheben, weil

Der Stiftungsrat wird die Wirkung der oben genannten Massnahmen in Absprache mit dem Pensionsversicherungsexperten und der zuständigen Aufsichtsbehörde permanent verfolgen, allfällige weitere Massnahmen zeitnah umsetzen und die Kunden und Partner laufend über relevante Aspekte informieren.

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