Die META Sammelstiftung reagiert auf die ausserordentliche Situation an den Finanzmärkten
Die stark negative Performance fast aller gemäss BVG zulässigen Anlagekategorien im vergangenen Jahr hat auch das Anlageportfolio der META Sammelstiftung deutlich gezeichnet. Da die META aufgrund des relativ tiefen Durchschnittsalters ihrer Versicherten einen strategisch hohen Aktienanteil hält, ist der Deckungsgrad der Stiftung per 1. Juli 2009 auf rund 75% gefallen.
Der Stiftungsrat der META hat deshalb per 1. Januar 2009 in Anbetracht der ausserordentlichen Umstände folgende Massnahmen beschlossen:
- Die Anlagestrategie wird vorerst beibehalten und im Rahmen des Asset-Liability-Managements laufend überwacht.
- Die reglementarischen Altersguthaben der Versicherten werden im Rechungsjahr 2009 nicht verzinst. Die gesetzlichen BVG-Mindestleistungen sind gewährleistet.
- Der Rentenumwandlungssatz wird per 1. Januar 2009 von 7.1% auf 6.8% gesenkt.
- Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen sind für die Dauer der erheblichen Unterdeckung nicht möglich. Der normale Vorbezug für Wohneigentumsförderung wird dadurch nicht tangiert.
Die reglementarischen Altersguthaben von Neuanschlüssen ab 1. Januar 2009 werden mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst.
Der Stiftungsrat hat ausserdem beschlossen, vorderhand keine Sanierungsbeiträge zu erheben, weil
- die Unterdeckung nicht auf eine ungenügende Finanzierung, sondern ausschliesslich auf die unterdurchschnittliche Börsenentwicklung zurückzuführen ist;
- den angeschlossenen Unternehmungen in der momentan sehr angespannten Wirtschaftslage keine zusätzlichen Kosten aufgebürdet werden sollen;
- das Durchschnittsalter der Versicherten der META sehr jung ist und die META deshalb über einen langen Anlagehorizont verfügt;
- die Stiftung über tiefe Risikokosten und eine günstige Risikostruktur verfügt;
- die Liquidität für die fristgerechte Erfüllung aller reglementarischen Leistungen uneingeschränkt sichergestellt ist.
Der Stiftungsrat wird die Wirkung der oben genannten Massnahmen in Absprache mit dem Pensionsversicherungsexperten und der zuständigen Aufsichtsbehörde permanent verfolgen, allfällige weitere Massnahmen zeitnah umsetzen und die Kunden und Partner laufend über relevante Aspekte informieren.


